Um an der Universität Wien zum ordentlichen Studium zugelassen zu werden, ist der Nachweis von Sprachkenntnissen erforderlich. Die Nachweise unterscheiden sich nach den Erfordernissen im Studium:
Es werden ausschließlich folgende Zertifikate und Nachweise akzeptiert:
Die hier genannten Nachweise sind unbeschränkt gültig.
Bei Teilprüfungen wird ausschließlich das Niveau B2/2 akzeptiert!
Die Zertifikate dürfen nicht älter als 3 Jahre sein, andernfalls muss eine neue Einstufungs-/Feststellungsprüfung gemacht werden.
Wenn Sie über Deutschkenntnisse verfügen, aber keinen Nachweis besitzen, können Sie die Prüfung über das Niveau B2 an einem anerkannten Sprachinstitut ablegen. Die Universität Wien selbst bietet diese Möglichkeit nicht an. Beachten Sie die Zulassungsfristen!
Es werden ausschließlich folgende Zertifikate und Nachweise akzeptiert:
Die hier genannten Nachweise sind unbeschränkt gültig.
Die Zertifikate dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (ab Datum der Prüfung).
Wenn Sie über Deutschkenntnisse verfügen, aber keinen Nachweis besitzen, können Sie die Prüfung über das Niveau C1 an einem anerkannten Sprachinstitut ablegen. Die Universität Wien selbst bietet diese Möglichkeit nicht an.
Wenn Sie beim Antrag auf Zulassung in u:space keinen Nachweis der Deutschkenntnisse hochladen, haben Sie die Möglichkeit einen Deutschkurs im Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) bzw. dessen Kooperationspartner zu besuchen (Anmeldefristen, Kosten etc.).
Sobald Sie einmal als außerordentlicheR StudierendeR im Vorstudienlehrgang zugelassen wurden, wird nur mehr die Ergänzungsprüfung Deutsch (EPD) des Vorstudienlehrgangs als Nachweis der Deutschkenntnisse akzeptiert! Es ist nicht möglich, sich vom Vorstudienlehrgang abzumelden oder diesen zu unterbrechen und die Deutschprüfung bei einer anderen Institution abzulegen. Bei Missachtung kann es zu folgenschweren Konsequenzen bezüglich Ihres Aufenthaltstitels kommen.
Mit der Universität Wien wurde vereinbart, dass Personen, die den VWU abgebrochen und zwischenzeitlich eine andere Sprachprüfung abgelegt haben, die Ergänzungsprüfung Deutsch nachholen können.
Detailinformationen zur Neuregelung
Alle Informationen zur Ergänzungsprüfung Deutsch (Anmeldefristen, Prüfungstermine etc.)