Erlass des Studienbeitrags
Ordentliche Studierende mit EU/EWR/CH-Staatsbürgerschaft oder gleichgestellte Nicht-EU/EWR-BürgerInnen können, wenn ein Erlassgrund vorliegt, einen Antrag auf Erlass innerhalb der jeweiligen Fristen stellen.
- Ausschließlich die unten aufgelisteten Gründe für Erlass können akzeptiert werden!
- Der ÖH-Beitrag muss auch bei einem Erlass des Studienbeitrags fristgerecht einbezahlt werden!
Die Bearbeitung der Anträge kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen, stellen Sie Ihren Antrag daher frühzeitig. Sie werden über den Ausgang Ihres Antrags sowie eventuell nötige weitere Schritte per E-Mail an Ihre u:account-E-Mail-Adresse (webmail.univie.ac.at) verständigt.
Ihre aktuelle Beitragsvorschreibung sehen Sie in u:space unter dem Punkt Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag.
Erforderliche Dokumente
- das Antragsformular
- eine Kopie Ihres Studierendenausweises
- den Nachweis über den Erlassgrund
- gegebenenfalls das Antragsformular für die Rückerstattung (wenn Sie den Studienbeitrag schon eingezahlt haben)
- gegebenenfalls eine fachärztliche Bestätigung
Dokumente, die nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, müssen von einem gerichtlich beeidigten Übersetzer auf Deutsch übersetzt werden.
Antragsfristen
- Sommersemester 2019: 7. Jänner bis 30. April 2019
- Wintersemester 2019/20: 11. Juli bis 30. November 2019
Es wird dringend empfohlen den Antrag auf Erlass bis mindestens einen Monat vor Fristende zu stellen!
Antragstellung
Laden Sie alle erforderlichen Dokumente herunter. Schicken Sie diese mit den erforderlichen Nachweisen als eine Datei (z.B. im Format PDF) an die Studienzulassung (Kontaktformular - geben Sie Ihre u:account-E-Mail-Adresse an!) Die Postadresse bzw. Faxnummer finden Sie am Antragsformular.