Nachmatura

Sie möchten studieren und schließen Ihre Matura oder Berufsreifeprüfung erst nach Ende der Antragsfrist vollständig ab? Sie müssen jedenfalls den Antrag auf Zulassung zum ordentlichen Studium innerhalb der Antragsfrist stellen, auch wenn Sie noch kein Reifezeugnis haben.
Danach haben Sie zwei Möglichkeiten.

  1. Sie werden zunächst zum außerordentlichen Studium "Besuch einzelner Lehrveranstaltungen" zugelassen. Dazu müssen Sie einen Online-Erstzulassungstermin buchen. Genaue Infos finden Sie unter "Ihre Schritte im Zulassungsverfahren" weiter unten auf dieser Seite. Sobald Sie Ihr Reifezeugnis haben, müssen Sie dieses hochladen und einen weiteren Online-Termin innerhalb der Zulassungsfrist vereinbaren (siehe Schritt 5).
  2. Sie warten ab, bis Sie Ihr Reifezeugnis bekommen, um gleich zum ordentlichen Studium zugelassen zu werden. Welche Schritte dafür erforderlich sind, finden Sie in den FAQs.

Beachten Sie: Solange Sie nicht zugelassen sind, können Sie sich nicht für Lehrveranstaltungen anmelden. D.h. Sie verpassen vielleicht die Anmeldefristen. Wir raten deshalb zur Zulassung zum a.o. Studium; vor allem, wenn Sie einen späten Nachmatura-Termin haben.

 Erforderliche Dokumente

Für die Registrierung in u:space:

  • Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis (Vorder- und Rückseite!) als JPEG- oder PNG-Datei

Für die Zulassung zum außerordentlichen Studium:

  • Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis im Original 

Drittstaatsangehörige mit österreichischem Reifezeugnis?

Sie müssen eine kürzere Antragsfrist bei Studien ohne Aufnahme-/Eignungsverfahren beachten! Detaillierte Infos dazu finden Sie in den FAQs.

 Fristen

Fristen für für EU/EWR/CH-Staatsangehörige und Personengruppen gemäß Personen­gruppen­verordnung

Sommersemester 2024:

  • Antragsfrist (für Studien ohne Aufnahme-/Eignungsverfahren): 15. November 2023 bis 5. Februar 2024
  • Zulassungsfrist: 8. Jänner bis 31. März 2024
  • Wechsel in das ordentliche Studium: bis 31. März 2024
  • Semesterbeginn: 1. März

Wintersemester 2024/25:

  • Antragsfrist (für Studien ohne Aufnahme-/Eignungsverfahren): 10. Juni bis 5. September 2024
  • Zulassungsfrist: 11. Juli bis 31. Oktober 2024
  • Wechsel in das ordentliche Studium: bis 31. Oktober 2024
  • Semesterbeginn: 1. Oktober

Sommersemester 2025:

  • Antragsfrist (für Studien ohne Aufnahme-/Eignungsverfahren): 15. November 2024 bis 5. Februar 2025
  • Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2025
  • Wechsel in das ordentliche Studium: bis 31. März 2025
  • Semesterbeginn: 1. März

Fristen für Studien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren
Einteilung des Studienjahres

Ihre Schritte im Zulassungsverfahren

Schritt 1: u:account anlegen

Legen Sie innerhalb der Antragsfrist in u:space Ihren u:account an. Merken Sie sich die Zugangsdaten, Sie benötigen den u:account in Ihrem weiteren Studium.

Loggen Sie sich in u:space ein und schließen Sie die Registrierung ab.

Schritt 2: Antrag auf Zulassung stellen

  • Wählen Sie in u:space unter Studium > Zulassung beantragen Ihr künftiges Studium aus.  
  • Wählen Sie beim Feld "Reifezeugnis" die Option "Nein, ich habe noch kein Reifezeugnis". Machen Sie dennoch alle Angaben, die Sie bereits wissen, z. B. Ausstellungsland des Dokuments.  Sie können den Antrag auf Zulassung zum Studium bereits stellen und Ihr Reifezeugnis später hochladen. 
  • Wählen Sie "Weiter zur Antragstellung". Überprüfen Sie die Richtigkeit Ihrer Daten (v. a. E-Mail-Adresse) in der Zusammenfassung und wählen Sie "Antrag stellen". 

Der Status Ihres Antrags ist "verbessern". Der Status Ihres Reifezeugnisses ist "mangelhaft!". In diesem Status können Sie Ihr Reifezeugnis nachträglich hochladen (siehe Schritt 5). 

Nehmen Sie gegebenenfalls am Aufnahme-/Eignungsverfahren teil. Beachten Sie bitte, dass sich bei diesen Studien die Antragsfristen unterscheiden. Der Antrag auf Zulassung zu Studien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren ist nur einmal pro Studienjahr möglich. Er gilt für das darauffolgende Winter- und Sommersemester. 

Schritt 3: Zulassung zum außerordentlichen Studium

  • Buchen Sie einen Online-Erstzulassungstermin über unser Terminbuchungs-Tool. Wählen Sie dort das Service "Bachelor-/Diplomstudien mit Reifezeugnis aus Österreich/Deutschland".
    Alle Informationen zur Terminbuchung
    Da bei der Zulassung Ihre Identität überprüft werden muss, kann dieser Schritt nur von Ihnen selbst und nicht durch eine andere Person durchgeführt werden. 
  • Nach dem Online-Termin werden Sie vorläufig zum außerordentlichen Studium zugelassen. Das bedeutet, Sie sind zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen zugelassen – nicht zu einem bestimmten Studium. Sie erhalten ein E-Mail mit Ihrer Matrikelnummer und Informationen zum weiteren Vorgehen.  

Nicht vergessen: Buchen Sie einen neuen Online-Termin, sobald Sie Ihr Reifezeugnis haben. In diesem Termin überprüfen wir die Echtheit des Dokuments. Erst dann können Sie ins ordentliche Studium wechseln! 

Schritt 4: Studien-/ÖH-Beitrag einzahlen und u:card bestellen

Zahlen Sie nach Ihrem Termin den Studien-/ÖH-Beitrag ein. Die Zulassung ist abgeschlossen, sobald der vorgeschriebene Beitrag in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag eingelangt ist. Danach können Sie Ihren Studierendenausweis, die u:card, bestellen und validieren. 

Weiters können Sie in u:space > Persönliches > Meine Dokumente Ihre Studienunterlagen (Studienblatt und Studienbestätigung) ausdrucken. 

Nach der Zulassung können Sie Ihr Semester planen und sich für Lehrveranstaltungen anmelden. Die Anmeldefristen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis u:find und in u:space. 

Schritt 5: Wechsel ins ordentliche Studium

  1. Sie haben Ihr Reifezeugnis erhalten? Als nächstes müssen Sie Ihren Antrag auf Zulassung in u:space verbessern. Scannen Sie alle (!) Seiten Ihres Reifezeugnisses. Fügen Sie alle (!) Seiten mit einem Online-Tool Ihrer Wahl in einer PDF-Datei zusammen. Wählen Sie in u:space unter "Zulassung zum Studium" Ihren Antrag aus. Laden Sie die PDF-Datei hoch. Mit "Antrag stellen" schließen Sie die Verbesserung des Antrags ab. Der Status Ihres Antrags ist jetzt  "Antrag gestellt".  
  2. Buchen Sie innerhalb der Zulassungsfrist, einen neuen Termin über unser Terminbuchungs-Tool. Wir überprüfen die Echtheit Ihres Reifezeugnisses. Da bei der Zulassung Ihre Identität überprüft werden muss, kann dieser Schritt nur von Ihnen selbst und nicht durch eine andere Person durchgeführt werden. Sie werden zum ordentlichen Studium zugelassen. 

Schritt 6: SSC/SSS kontaktieren

Wenden Sie sich an das StudienServiceCenter bzw. die StudienServiceStelle Ihres Studiums, wenn Sie Fragen zu Ihren bestehenden Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen haben. 

Was müssen Sie bei einem a.o. Studium beachten?

  • Prüfungen die Sie im Rahmen eines außerordentlichen Studiums ablegen, können nicht für ein ordentliches Studium in Österreich anerkannt werden, wenn Sie nach dem vollständigen Ablegen der Reife- oder Studienberechtigungsprüfung bestanden wurden. 
  • Prüfungsantritte im außerordentlichen Studium werden für das ordentliche Studium mitgezählt. Wenn alle Antritte bei einer Prüfung im außerordentlichen Studium negativ benotet werden, sind Sie für das ordentliche Studium gesperrt und können dieses nicht an der Universität Wien studieren. 
  • Sie müssen sowohl den Studienbeitrag als auch den ÖH-Beitrag zahlen, unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit. 
  • Sie sind nicht zu einem bestimmten Studium, sondern zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen zugelassen.  
  • Ordentliche Studierende werden bei der Vergabe von Plätzen in Lehrveranstaltungen bevorzugt. Wenn Sie Fragen zur Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen haben, wenden Sie sich an das StudienServiceCenter bzw. die StudienServiceStelle des Studiums in dem die Lehrveranstaltung angeboten wird.   
  • Während eines außerordentlichen Studiums ist es nicht möglich, (Teil-)Diplomprüfungen, Modulprüfungen oder kommissionelle Abschlussprüfungen zu absolvieren bzw. Studien abzuschließen.  
  • Es kann zu Einschränkungen bei Gesundheitsversicherung, Anspruch auf die Semesterkarte der Wiener Linien, Aufenthaltstitel und Beihilfen kommen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über etwaige Auswirkungen Ihres außerordentlichen Studiums. 

 FAQ

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  • Ich habe ein österreichisches/deutsches Reifezeugnis, aber die Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU/EWR-Landes. Wie soll ich vorgehen?

    Wir empfehlen Ihnen dringend, den Antrag innerhalb der Frist für Drittstaatsangehörige stellen. In diesem Fall können Sie den Schritten, wie oben beschrieben, folgen.

    Sie können den Antrag auf Zulassung nur dann innerhalb der Frist für EU/EWR-Staatsangehörige stellen, wenn Sie nachweislich einer Personengruppe gemäß Personengruppenverordnung angehören. Ihre Schritte dafür finden Sie in der folgenden FAQ. 

  • Ich habe die Antragsfrist für Nicht-EU/EWR- Staatsangehörige versäumt. Wie soll ich vorgehen?

    Wenn Sie nachweislich einer Personengruppe gemäß Personengruppenverordnung angehören können Sie dieselbe Frist wie EU/EWR-Bürger*innen nutzen. 

    1. Stellen Sie Ihren Antrag auf Zulassung zum Studium in u:space. Laden Sie alle erforderlichen Dokumente (wie oben beschrieben) und zusätzlich den Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Personengruppe hoch. Ihr Antrag muss überprüft werden. Das kann einige Wochen dauern. Sie erhalten im Anschluss einen Verbesserungsauftrag für Ihr Reifezeugnis. Wenn Sie bis zum Erhalt des Reifezeugnisses mit dem außerordentlichen Studium beginnen möchten, folgen Sie Schritt 3 oben auf dieser Seite. 
    2. Laden Sie Ihr Reifezeugnis in u:space hoch, sobald Sie es haben.
    3. Nach dem Upload des Reifezeugnisses müssen Sie auf Ihren Zulassungsbescheid warten. Diesen erhalten Sie per E-Mail an die E-Mail-Adresse die Sie in u:space angegeben haben. Sie finden ihn auch unter Persönliches > Meine Dokumente.
    4. Sobald Sie Ihren Zulassungsbescheid erhalten haben, können Sie (wie oben beschrieben) den Online-Termin für die Zulassung zum ordentlichen Studium buchen. 
  • Bekomme ich den Studienbeitrag zurück, wenn ich die Matura habe?

    Das hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Wenn Sie EU-/EWR-Staatsangehörige*r sind und Ihr Reifezeugnis bis zum 31. Oktober im Wintersemester bzw. bis zum 31. März im Sommersemester erhalten und den Studienbeitrag für dieses Semester bezahlt haben, können Sie einen Antrag auf Rückerstattung des Studienbeitrages stellen. Wenn Sie das Zeugnis nicht vor Ende der Zulassungsfrist des entsprechenden Semesters nachreichen und ins ordentliche Studium wechseln, ist eine Rückerstattung nicht möglich. 

    Staatsangehörige aus Nicht-EU/EWR-Ländern können, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, einen Antrag auf Gleichstellung mit EU-/EWR-Bürger*innen stellen. Wird diesem stattgegeben, kann der Studienbeitrag rückerstattet werden. Andernfalls wird der Studienbeitrag für Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige vorgeschrieben. Sie müssen den Differenzbetrag bezahlen, um das Zulassungsverfahren abzuschließen.  

  • Können Prüfungen, die ich während eines a.o. Studiums mache, für das ordentliche Studium anerkannt werden?

    Ja, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass Sie zum Zeitpunkt der Prüfung noch kein Reifezeugnis haben bzw. die Studienberechtigungsprüfung nicht absolviert haben.

    Sie müssen daher aufpassen, wann Sie Prüfungen ablegen.

    Sie sind beispielsweise a.o. Studierende*r:

    • Sie haben am 7. Februar eine Prüfung, aber noch kein Reifezeugnis. → Die Prüfung kann anerkannt werden.
    • Sie haben am 7. Februar eine Prüfung, hatten am 16. Jänner Ihre Reifeprüfung und haben am 20. Jänner auf das ordentliche Studium gewechselt. → Die Prüfung kann nicht anerkannt werden, da die Zulassung zum ordentlichen Studium erst mit Semesterbeginn (1.März/1.Oktober) des jeweiligen Semesters aufrecht ist.
    • Sie haben am 7. März eine Prüfung, die Reifeprüfung am 16. Jänner abgelegt und haben am 20. Jänner auf das ordentliche Studium gewechselt.  → Die Prüfung kann anerkannt werden.

    Prüfungen, die Sie während eines a.o. Studiums ablegen, können in Österreich nicht für ein ordentliches Studium anerkannt werden, wenn Sie zum Prüfungszeitpunkt ein Reifezeugnis haben.

  • Ich habe die Matura nicht vor Ende der Zulassungsfrist des Semesters geschafft. Wie soll ich vorgehen?
    • Bachelor-/Diplomstudien ohne Aufnahme-/Eignungsverfahren: Stellen Sie einen neuen Antrag auf Zulassung innerhalb der Antragsfrist des nächsten Semesters. Vergessen Sie nicht einen weiteren Online-Termin zu vereinbaren, sobald Sie Ihr Reifezeugnis erhalten haben. Sie können ein Semester außerordentlich studieren. Infos zur Anerkennung von Prüfungsleistungen finden Sie in der vorherigen Frage. Lesen Sie diese sorgfältig durch! 
    • Bachelor-/Diplomstudien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren:  
      • Erfolgreich am Aufnahme-/Eignungsverfahren im entsprechenden Studienjahr teilgenommen: Laden Sie Ihr Reifezeugnis innerhalb der Zulassungsfrist des Sommersemesters in Ihren ursprünglichen Antrag auf Zulassung vom Wintersemester hoch. Vereinbaren Sie anschließend einen Online-Termin um das Zulassungsverfahren abzuschließen. Das Aufnahme-/Eignungsverfahren ist nur für ein Studienjahr gültig. Wenn Sie die Matura erst nach 31. März schaffen, müssen Sie innerhalb der nächsten Antragsfrist einen Antrag auf Zulassung zum gewünschten Studium stellen und erneut erfolgreich am Aufnahme-/Eignungsverfahren teilnehmen.
      • Nicht/nicht erfolgreich am Aufnahme-/Eignungsverfahren im entsprechenden Studienjahr teilgenommen: Stellen Sie innerhalb der Antragsfrist des nächsten Studienjahrs einen Antrag auf Zulassung zum gewünschten Studium. Nehmen Sie am Aufnahme-/Eignungsverfahren teil.  
  • Wie muss ich vorgehen, wenn ich gleich zum ordentlichen Studium zugelassen werden möchte?
    1. Beantragen Sie die Zulassung zum gewünschten ordentlichen Studium innerhalb der Antragsfrist.
    2. Warten Sie, bis Sie Ihr Reifezeugnis erhalten.
    3. Scannen Sie alle (!) Seiten Ihres Reifezeugnisses. Fügen Sie alle (!) Seiten mit einem Online-Tool Ihrer Wahl zu einer PDF-Datei zusammen.
    4. Wählen Sie in u:space unter "Zulassung zum Studium" Ihren Antrag aus. Laden Sie die PDF-Datei hoch. Mit "Antrag stellen” schließen Sie die Verbesserung des Antrags ab. Der Status Ihres Antrags ist jetzt  "Antrag gestellt". 
    5. Vereinbaren Sie innerhalb der Zulassungsfrist einen Online-Erstzulassungstermin über unser Terminbuchungs-Tool.
      Alle Informationen zur Terminvereinbarung
      Da bei der Zulassung Ihre Identität überprüft werden muss, kann dieser Schritt nur von Ihnen selbst und nicht durch eine andere Person durchgeführt werden.
    6. Nach dem Online-Termin werden Sie vorläufig zum ordentlichen Studium zugelassen. Sie erhalten ein E-Mail mit Ihrer Matrikelnummer und Informationen zum weiteren Vorgehen. 
    7. Zahlen Sie nach dem Termin den Studien-/ÖH-Beitrag ein. Die Zulassung ist abgeschlossen, sobald der vorgeschriebene Beitrag in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag eingelangt ist.